Lexikon Solarbeteiligung A - C

ABSCHREIBUNG/ABSETZUNG FÜR ABNUTZUNG (AFA): Buchmäßiger Werteverzehr eines Wirtschaftsgutes, der jährlich als bestimmter Prozentsatz der Anschaffungs- und Herstellungskosten als steuerlicher Aufwand geltend gemacht und gegen bestimmte Einkünfte verrechnet werden kann. Die Anschaffungs- und Herstellkosten werden so über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes verteilt.
AGIO: Aufgeld auf den Beteiligungsbetrag. Das Agio dient zur Deckung von Vertriebskosten.
ANLEGER: Gesellschafter/Treugeber, der sich an der Fondsgesellschaft beteiligt und dessen Kapital unter anderem zur Finanzierung der Investitionen der Fondsgesellschaft verwendet wird.
AUSSCHÜTTUNG:

Geldbetrag, den die Fondsgesellschaft ihren Gesellschaftern auszahlt. Die Ausschüttungen der Beteiligungsgesellschaft können höher oder niedriger als der Gewinn sein.

Die vorhandenen Liquiditätsüberschüsse werden jährlich an die Gesellschafter im Verhältnis zu ihrer Kommanditeinlage ausgeschüttet. Die Ausschüttung ist zu unterscheiden vom Gewinn oder Jahresertrag des Fonds.

AVAL: Eine Art Bürgschaft/Garantie.
BAFIN: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BEITRITTSERKLÄRUNG: Zeichnungsschein, der dem Verkaufsprospekt gesondert beigelegt ist. Der Anleger tritt mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung der Fondsgesellschaft bei. Durch die Annahmeerklärung wird der Beitritt des Anlegers wirksam.
BETEILIGUNGSBETRAG: Der Betrag, den ein Anleger auf Basis seiner Beitrittserklärung in die Fondsgesellschaft investiert.
BETREIBERGESELLSCHAFT: Gesellschaft, die ein Solarkraftwerk errichtet und betreibt und durch die Fondsgesellschaft über die Projektgesellschaft finanziert wird.
BEWG: Bewertungsgesetz (BewG).
BFH: Bundesfinanzhof in München. Oberstes deutsches Gericht in Steuer- und Zollangelegenheiten.
BMF: Bundesministerium der Finanzen.
BMU: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
BONITÄT: Kreditwürdigkeit, Zahlungsfähigkeit.
BUCHWERT: Wert eines Wirtschaftsgutes in den Büchern einer Gesellschaft zum Jahresende. Durch jährliche Abschreibungen verringern sich die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten schrittweise. Der Buchwert weicht regelmäßig vom tatsächlich erzielbaren Marktpreis oder Verkehrswert ab.

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