Lexikon Solarbeteiligung D - F

DEGRADATION: Alterungsbedingte Verminderung der Nennleistung von Solarmodulen. Der Verlust an Wirkungsgrad liegt etwa im Bereich von 10% bzw. 13% im Zeitraum von 20 bzw. 25 Jahren.
DOPPELBESTEUERUNGS-ABKOMMEN (DBA): DBA sind zwischenstaatliche (bilaterale) Abkommen zwischen zwei Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Sie regeln die Aufteilung des Besteuerungsrechts zwischen den Ländern.
DUE DILIGENCE: Sorgfältige Beurteilung und Prüfung von Akquisitionen bzw. Investitionen.
EIGENKAPITAL: Summe der Zeichnungsbeiträge der Anleger die einen Gewinnanspruch vermitteln.
EIGENKAPITALQUOTE: Verhältnis zwischen dem Eigenkapital und dem Gesamtvolumen der Beteiligung.
EINSPEISEVERGÜTUNG: Durch das EEG festgelegter Vergütungssatz für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz.
ESTG: Einkommensteuergesetz (EStG).
ERBSTG: Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).
ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ (EEG): Das Gesetz regelt die Abnahme und die Vergütung des ausschließlich aus erneuerbaren Energien wie Solarenergie, Wasserkraft, Windenergie, Geothermie Biomasseenergie gewonnenen Stroms. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden Stromnetzbetreiber verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und dafür einen festgelegten Preis zu zahlen.
EURIBOR:

Abkürzung für European Interbank Offered Rate.

Zinssatz für Euro-Termingeldern zwischen Banken.

FONDSGESELLSCHAFT: Gesellschaft, regelmäßig in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft, an der sich Anleger als Direktkommanditisten oder als Treugeber über den Treuhandkommanditisten beteiligen können und von der die Anleger ihre Gewinnausschüttungen erhalten.
FUNGIBILITÄT: Übertragbarkeit, bzw. Handelbarkeit. Die Handelbarkeit von Anteilen an Geschlossenen Fonds ist nur eingeschränkt möglich, da kein geregelter Markt existiert. Der Anleger geht eine langfristige Beteiligung ein.

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