Lexikon Solarbeteiligungen I - K
| INITIATOR: | Person oder Gesellschaft, die einen geschlossenen Fonds strukturiert und initiiert, von der Gründung der notwendigen Gesellschaften über die Strukturierung, Konzeption des Fonds, Eigenkapital- und Fremdkapitalbeschaffung bis zur Prospektherausgabe. |
| INDICE DE PRECIOS AL CONSUMO (IPC): | Index der Verbraucherpreise in Spanien. |
| INTERNE ZINSFUSS-METHODE (IRR): |
Eine finanzmathematische Methode zur Berechnung der Verzinsung des jeweils gebundenen Kapitals über einen definierten Zeitraum. Bei der IRR-Methode werden alle Zahlungsströme - Einzahlungen und Auszahlungen - betrachtet und auf den Zeitpunkt des Kapitaleinsatzes diskontiert. |
| INVERTER: | siehe "WECHSELRICHTER" |
| INVESTITIONSPLAN: | Übersicht über die Verwendung und die Herkunft der für eine Investition benötigten Gelder. |
| INVESTITIONSVOLUMEN: | Die Summe aller für den Fonds notwendigen Investitionen und Kosten. |
| KILOWATT (KW): | 1 kW = 1000 W (Watt). Einheit der elektrischen Arbeit. Es ist die Kraft, die der Strom in Verbindung mit der angelegten Spannung erzeugt. Sie ist das Produkt aus Strom und Spannung. Die Einheit ist Watt (W). |
| KILOWATTSTUNDE (KWH): | Wattstunde (Abkürzung: Wh) ist eine Einheit der Arbeit und damit eine Energieeinheit. Eine Wattstunde ist die Energie, die eine Maschine mit einer Leistung von einem Watt in einer Stunde aufnimmt bzw. abgibt. Eine Kilowattstunde (kWh) = 1000 Wattstunden = 10³ Wh. Wenn beispielsweise eine Solaranlage mit der Leistung von einem Kilowatt eine Stunde lang Sonnenlicht in elektrische Energie umwandelt, so entspricht das einer Energiemenge von einer Kilowattstunde. |
| KOMMANDITIST: |
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der gegenüber Gesellschaftsgläubigern nur auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage haftet. Gemäß § 170 HGB sind Kommanditisten zur Vertretung der Gesellschaft nicht ermächtigt. |
| KOMMANDITGESELLSCHAFT (KG): | Die Kommanditgesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die einen gemeinsamen Zweck unter einer gemeinschaftlichen Firma verfolgen. In der Kommanditgesellschaft haftet mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) persönlich und unbeschränkt und mindestens ein Gesellschafter (Kommanditist) mit seiner im Gesellschaftsvertrag bestimmten Einlage. Als Komplementäre und Kommanditisten kommen natürliche und juristische Personen in Betracht. |
| KOMMANDITKAPITAL: | Kapital, das die Kommanditisten aufbringen. |
| KOMPLEMENTÄR: | Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der gegenüber Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet. Es kann sich hierbei um eine natürliche oder eine juristische Person handeln. |