Lexikon Solarbeteiligung L - O

KOMMANDITGESELLSCHAFT (KG): Die Kommanditgesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die einen gemeinsamen Zweck unter einer gemeinschaftlichen Firma verfolgen. In der Kommanditgesellschaft haftet mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) persönlich und unbeschränkt und mindestens ein Gesellschafter (Kommanditist) mit seiner im Gesellschaftsvertrag bestimmten Einlage. Als Komplementäre und Kommanditisten kommen natürliche und juristische Personen in Betracht.
KOMMANDITKAPITAL: Kapital, das die Kommanditisten aufbringen.
KOMPLEMENTÄR: Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der gegenüber Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet. Es kann sich hierbei um eine natürliche oder eine juristische Person handeln.
LEISTUNG: Leistung ist Energie pro Zeiteinheit. Elektrische Leistung wird in Watt (W), Kilowatt (kW), Megawatt (MW) usw. gemessen.
LIQUIDATION: Nach deutschem Handelsrecht Beendigung der laufenden Geschäfte, Einziehung der Forderungen, Umsetzung des übrigen Vermögens in Geld und Befriedigung der Gläubiger einer aufgelösten Gesellschaft.
LIQUIDITÄTSRESERVE: Barmittelreserve einer Gesellschaft für unvorhergesehene Ausgaben, die im Investitionsplan als Teil der Mittelverwendung dargestellt wird.
MAJORISIERUNG: Beherrschung durch Stimmenmehrheit.
MEGAWATT (MW): Definiert die Leistung von elektrischen oder mechanischen Antriebsmaschinen (1 Megawatt = 1.000.000 Watt).
MINDESTBETEILIGUNGSSUMME: Mindestbetrag, der für den Beitritt eines Anlegers zum Fonds gefordert wird. Auf diesen Betrag wird in der Regel das Agio zusätzlich erhoben.
MITTELVERWENDUNGSKONTROLLE: Sicherstellung, dass die Gelder eines Fonds ausschließlich gemäß dem Investitionsplan und der Investitionskriterien verwendert werden. Wird von einem Notar oder Steuerberater durchgeführt.
MODUL: Ein Solarmodul, Photovoltaikmodul oder Solargenerator wandelt das Licht der Sonne direkt in elektrische Energie um. Ein Modul entsteht durch das in Reihe zusammen schalten mehrerer Solarzellen. Durch diese Art der Verschaltung wird erreicht, dass sich die geringen Spannungen einzelner Zellen addieren. In Glas oder Kunststoff eingebettet und mit Aluminium- bzw. Edelstahlrahmen eingefasst sind die Module vor Witterungseinflüssen geschützt.
MODULWIRKUNGSGRAD: Verhältnis von aufgenommener und erzeugter Energie der Solarmodule. Je höher der Wirkungsgrad, desto besser ist die Fähigkeit der Solarzellen, die Lichteinstrahlung in Strom umzuwandeln.
NACHSCHUSSPFLICHT: Verpflichtung eines Gesellschafters, anteilsmäßig das bestehende Gesellschaftskapital zu erhöhen bzw. für entstandene Verluste zu haften.
NENNLEISTUNG:

Als Nennleistung wird die vom Hersteller angegebene ("genannte") Leistung eines Gerätes, einer Anlage, mithin eines elektrischen Verbrauchers oder eines anderen Energiewandlers (Generator, Hydraulikmotor, Wärmekraftmaschine) bezeichnet, die diese aufnehmen oder abgeben können. Die Maßeinheit ist Watt.

A - C      D - F     G - H     I - K     P - S     T - Z

zur Lexikon-Übersicht