Lexikon Solarbeteiligungen T - Z

TREUGEBER: Beauftragt den Treuhandkommanditisten zum Halten seines Unternehmensanteils. Die Identität des Treugebers ist für Außenstehende nicht erkenntlich.
TREUHANDKOMMANDITIST (TREUHÄNDER): Gesellschafter, der für die Treugeber deren wirtschaftliche Beteiligung an der Beteiligungs- oder Fondsgesellschaft treuhänderisch hält und verwaltet.
USTG: Umsatzsteuergesetz (UStG).
VERKAUFSPROSPEKTG: Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz.
VERMVERKPROSPV: Vermögensanlagen- Verkaufsprospekt-Verordnung (VermVerkProspV).
VOLT (V): Maßeinheit für elektrische Spannung.
WAFER: Kreisrunde oder quadratische, ca. 1 mm dicke Scheiben, die das Substrat (Grundplatte) darstellen, auf dem elektrische Bauelemente wie z.B. photoelektrische Beschichtungen hergestellt werden.
WATT PEAK (WP): Dieses Maß gibt die elektrische Leistung von Photovoltaikanlagen unter standardisierten Testbedingungen (Bestrahlungsstärke 1000 W/m², Modultemperatur 25 Grad) an.
WECHSELRICHTER: Ein Wechselrichter (auch Inverter) ist ein elektrisches Gerät, das Gleichspannung in Wechselspannung bzw. Gleichstrom in Wechselstrom umrichtet.
ZEICHNUNGSBETRAG: siehe "BETEILIGUNGSBETRAG".
ZEICHNUNGSFRIST: Zeitraum, in dem die Anteile an der Fondsgesellschaft öffentlich zum Kauf/zur Zeichnung angeboten werden.
ZEICHNUNGSSCHEIN:

Formular mit dem der Anleger seinen Betritt zur Fondsgesellschaft beantragt.

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